Miet AGB

Der Kunde haftet ab dem ersten Buchungstag des Leihrades für Schäden auch nach der Mietzeit solange, bis das zurückgegebene Leihrad von einem Bikes & Parts Mitarbeiter kontrolliert wurde.

Die abschließende Kontrolle der Räder findet nach jeder Benutzung in der Werkstatt statt.

Bei einem während der Nutzung entstandenen Schaden, ist die Nutzung des Leihrades sofort zu beenden. Auch Mängel wie z.B. Reifenschäden, Felgenschäden oder Schaltungsdefekte sind unverzüglich zu melden und ggf. mit einem Nutzungsabbruch zu handhaben!

Der Mieter haftet für alle Schäden aus Diebstahl oder Beschädigung des Leihrades sowie des Zubehörs. Er ist verpflichtet den Zeitwert des gemieteten Rades inkl. Zubehör zu ersetzen. Entstandene Schäden sind vom Mieter unverzüglich nach dem Erhalt einer Kostenrechnung zu zahlen.

Die Nutzung der Leihräder erfolgt auf eigenes Risiko des Mieters. Vom Mieter verursachte Schäden trägt dieser selbst. Haftpflichtschäden hat der Mieter eigenverantwortlich abzusichern! Der Kunde ist verpflichtet, vor Fahrtantritt das Rad selbst auf Verkehrssicherheit, Funktionstüchtigkeit und Mängel hin zu überprüfen